Als Privatpraxis für Psychotherapie richte ich mein Angebot an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

Die Therapie findet meist 1-2 x wöchentlich statt und dauert pro Sitzung 50 Minuten. Je nach Indikation erfolgt eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden und/ oder eine Langzeittherapie mit bis zu 100 Stunden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung finden Sie hier: Vergütung | Psychotherapeutenkammer Berlin

Über das konkrete Honorar und die Abrechnung informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent.

Selbstzahler:

Sie sind mein direkter Vertragspartner, daher gibt es keine weiteren Formalitäten zu beachten. Der Einstieg in die Therapie ist direkt möglich. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Kostenerstattungsverfahren:

Die Behandlung von gesetzlich Versicherten ist in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Beantragung und Bewilligung durch die Krankenkassen kann leider etwas länger dauern. Das Vorgespräch zur Erläuterung des Verfahrens ist leider nicht erstattungsfähig und muss selbst getragen werden.

Privatversicherte:

Die Kostenübernahme für Psychotherapie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Je nach Tarif können sich der Umfang der erstattungsfähigen Sitzungen, erforderliche Antragsverfahren und die Höhe der Erstattung unterscheiden. Bitte informieren Sie sich möglichst vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die für Ihren Tarif geltenden Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme und bitten um die Zusendung der Unterlagen für die Beantragung.

Beihilfeberechtigte:

Beihilfeberechtigte erhalten abhängig von den geltenden Beihilfevorschriften und einem gegebenenfalls ergänzenden privaten Versicherungsschutz eine Erstattung der Behandlungskosten. Umfang und Voraussetzungen können sich je nach Beihilfestelle und Versicherung unterscheiden. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, welche Unterlagen und gegebenenfalls Anträge für die Kostenübernahme erforderlich sind.

Kostenerstattung durch die gesetzliche Versicherung (GKV) ("Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V): 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich für eine Psychotherapie bei mir interessieren, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für die Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Krankenkassen erstatten die Kosten, so dass dies nach wie vor ein üblicher und erfolgversprechender Weg ist, eine Psychotherapie zu beginnen (leider gibt es aber auch Krankenkassen, die trotz des gesetzlichen Anspruchs dieses Verfahren kategorisch ablehnen, in diesem Fall kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen).

Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung. 

Ablauf: 

1. Wir vereinbaren ein erstes Gespräch, um uns kennen zu lernen und Ihre Probleme zu erfassen.  Dabei erkläre ich Ihnen auch, wie Sie an die Unterlagen kommen, die Sie für das Kostenerstattungsverfahren benötigen. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, sende ich Ihnen die Unterlagen zu, die Sie von mir brauchen.

2. Wir beantragen die "probatorische Sitzungen" (bis zu 4). Wenn diese probatorischen Sitzungen einmal genehmigt sind, stehen die Chancen gut, auch die gesamten Therapiesitzungen bewilligt zu bekommen. 

Entscheiden wir uns nach diesen Probesitzungen für eine weiterführende Therapie, muss diese beantragt werden.

3. Wir beantragen eine weiterführende Therapie (in der Regel zunächst 24 Sitzungen). Dafür fordern die Krankenkassen i.d.R. einen sogenannten Gutachterbericht an, den ich verfasse und als anonymisierten Bericht an Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) sende. Der MDK entscheidet, ob die Therapie bewilligt oder abgelehnt wird. Bei einer Zusage werden die Kosten übernommen und wir können sofort mit der Therapie beginnen.

Bürokratische Schritte sind bei einem Kostenerstattungsverfahren zu beachten:

- nehmen Sie telefonischen Kontakt zum Patientenservice auf (116117), der von Krankenkassen beauftragt ist, Ihnen einen Therapieplatz zu vermitteln. Darüber vereinbaren Sie eine Sprechstunde mit einem Therapeuten mit Kassensitz, der Ihnen das Dokument PTV 11 (am besten mit Dringlichkeitscode) ausstellt. Daraus muss hervorgehen, dass Sie dringend und zeitnah eine Psychotherapie beginnen sollten

- Dokumentieren Sie in Form einer Liste alle Absagen (20-40 Stück) die Sie von Vertragstherapeuten bekommen. Wichtig: Als Absage gilt nur ein “nein”, Warteliste oder ein Platz in 3 Monaten gilt nicht als Absage.

- Von einem Hausarzt oder anderem Facharzt auszufüllen: ein Konsilliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann.

Wird der Antrag im ersten Schritt abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Manchmal empfiehlt es sich auch die Krankenkasse zu wechseln, da bei manchen Krankenkassen das Kostenerstattungsverfahren erfolgversprechender ist als bei anderen.

 Das Vorgespräch mit mir muss privat abgerechnet werden, da die Krankenkasse die Kosten erst übernimmt, wenn sie eine Kostenzusage hat (die wir aber erst beantragen können, wenn das Vorgespräch stattfindet). Ich orientiere mich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie  (GOP).

Weitere Informationen:

Kostenerstattung Flyer BPtK.pdf

Kassenwatch - Informationen für Patienten - Was ist Kostenerstattung?